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Rund ums Baby

Schwanger, Geburt und Stillen während der Corona-Krise

Redaktion · 25.03.2020

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Während einer Schwangerschaft in Corona-Zeiten stellen sich viele Fragen. © AdobeStock/petrrunjela

Während einer Schwangerschaft in Corona-Zeiten stellen sich viele Fragen. © AdobeStock/petrrunjela

Was bedeutet eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus während einer Schwangerschaft? Worauf sollten stillende Mütter achten? Und darf der Partner während der Geburt mit ins Krankenhaus?

Bisher keine Hinweise auf eine Gefährdung von Schwangeren

Der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe haben die wichtigsten Fragen zum Thema Corona-Virus in einer Stellungnahme vom 12. März 2020 beantwortet. Darin heißt es, dass es international keine Hinweise dafür gebe, dass Schwangere durch SARS-CoV-2 gefährdeter seien, als die allgemeine Bevölkerung. Bisher gebe es auch keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten oder dass das Virus von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Deshalb wird es auch als unwahrscheinlich angesehen, dass das ungeborene Kind durch das Virus geschädigt werden kann. Die Verbände stützen sich dabei auf die Beobachtung von 20 Schwangerschaften in China. Die gängigen Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen und die Vermeidung des Kontakts mit Personen, die Erkältungssymptome oder Fieber aufweisen, gelten natürlich auch für Schwangere, um das Infektionsrisiko zu verringern.

Stillen wird weiterhin empfohlen

Die Nationale Stillkommission empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom 11. März 2020, dass infizierte Mütter weiterhin stillen. Denn bisher wurden in der Muttermilch infizierter Frauen keine Erreger des Corona-Virus gefunden – auch wenn sich diese Untersuchungen bisher auf eine kleine Fallzahl beziehen. SARS-CoV-2 scheint somit nicht über die Muttermilch übertragbar zu sein. Der Hauptübertragungsweg des Corona-Virus ist die Tröpfcheninfektion. Deshalb wird derzeit der enge Hautkontakt beim Stillen als der Hauptrisikofaktor angesehen. Infizierten Müttern oder Verdachtsfällen rät die Nationale Stillkommission deshalb zu gründlichem Händewaschen und zum Tragen eines Mundschutzes sowie zum Desinfizieren von kontaminierten Oberflächen. Da die Vorteile des Stillens überwiegen, wird das Weiterstillen unter Beachtung der Hygienemaßnahmen ausdrücklich empfohlen.

Geburt im Krankenhaus: Dürfen Väter noch dabei sein?

Zahlreiche Frauenkliniken informieren zurzeit über Besuchsregeln und die Begleitung bei einer Geburt. Der Verein Motherhood e.V. berichtet auf seiner Webseite, dass er derzeit von zahlreichen Schwangeren kontaktiert wird, die berichten, dass ihr Partner nicht bei der Geburt anwesend sein dürfe. Der Verein empfiehlt deshalb Schwangeren, sich rechtzeitig in ihrer Klinik zu erkundigen, ob sie ihren Partner bei der Geburt mitbringen dürfen. Auch das Vorgehen im Falle eines Blasensprungs sollte geklärt werden. Die Begleitperson sollte verdachtsfrei vom Virus sein, den Kreißsaal möglichst nicht verlassen und natürlich unbedingt die Hygienevorschriften des Krankenhauses einhalten. Selbstverständlich sollte die Begleitperson bei der Geburt auch nicht durch eine andere abgelöst werden. Besuche auf der Wochenbettstation – auch durch den Partner – sind zurzeit nur eingeschränkt und in manchen Kliniken überhaupt nicht möglich.

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