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Rund ums Baby

Adoption: die wichtigsten Fragen und Antworten

Ursula Katthöfer · 09.10.2015

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pixabay.com

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Edith Willms ist seit mehr als 20 Jahren Adoptionsvermittlerin bei der Stadt Köln. Im Gespräch mit KÄNGURU Baby erklärt sie, wann der richtige Zeitpunkt für eine Adoption, welche Voraussetzungen Interessierte erfüllen sollten und wie lange ein Adoptionsprozess dauern kann.

KÄNGURUBaby: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um über eine Adoption nachzudenken?
Edith Willms: Zum Beispiel, wenn Paare die Trauer über ihre eigene Kinderlosigkeit bewältigt haben und beide sich die Annahme eines Kindes wünschen. Kürzlich habe ich ein Paar beraten, das sich noch wegen einer künstlichen Befruchtung behandeln ließ. Diesem Paar habe ich geraten, die Behandlung erst einmal abzuschließen und die eigene Kinderlosigkeit zu bearbeiten. Das anzunehmende Kind darf kein Kind zweiter Wahl sein.

Welche persönlichen Voraussetzungen sollten Adoptiveltern erfüllen?
Die Paarbeziehung muss gefestigt sein und der Adoptionswunsch sollte von beiden Partnern ausgehen. Außerdem sollten sie in gesicherten Verhältnissen leben. Außerdem wird erwartet, dass sie das rechtliche Risiko einer Adoption eingehen. Dahinter steckt folgendes: Die abgebenden Eltern können frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes die notwendige notarielle Einwilligung zur Adoption erteilen. Während dieser Zeit haben die leiblichen Eltern die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu überdenken und das Kind wieder in die eigene Familie zu holen.

Wie lang dauert das Bewerbungsverfahren üblicherweise?
Die Paare müssen Standards beachten. Dazu gehört, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen, verschiedene Unterlagen einzureichen und einen persönlichen Lebensbericht zu schreiben. Wenn alle Unterlagen vorliegen, werden vertrauliche Gespräche geführt. Das Bewerberverfahren ist immer individuell. Grob kann man sagen, dass es etwa sechs bis neun Monate dauert.
Ob wir nach der Bewerbung ein Kind vermitteln können, ist eine andere Sache. Denn die Zahl der Bewerberpaare ist viel höher als die Zahl der zu vermittelnden Kinder.

Wie werden Adoptiveltern unterstützt, wenn es Probleme, z.B. mit Verhaltensauffälligkeiten, gibt?
Adoptiveltern, abgebende Eltern und adoptierte Kinder haben das „Recht auf nachgehende Beratung“. So heißt es im Adoptionsvermittlungsgesetz. Jedes Adoptivkind bringt ein Päckchen mit, denn es ist einmal verlassen worden. Das kann schon Auswirkungen haben. Wir im Jugendamt können – je nach Problem – Beratungsstellen oder Kinderpsychologen empfehlen.

Werden die Wünsche der leiblichen Eltern berücksichtigt?
Ja, natürlich. So wünschen manche Eltern, dass ihr Kind in eine Familie kommt, in der schon ein Kind ist. Oder eine schwangere Studentin, die sehr musisch interessiert ist, wünscht sich eine entsprechende Familie. Wir suchen eine Familie, die zum Kind passt. Denn das Kind steht immer im Mittelpunkt.

Vielen Dank für das Gespräch.

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