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Bildung

Wiedereinstieg in der Beruf nach der Elternzeit

Thea Wittmann · 23.10.2023

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Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um beruflich durchzustarten © Katsiaryna/stock.adobe.com

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um beruflich durchzustarten © Katsiaryna/stock.adobe.com

Wer sich ein, zwei oder drei Jahre ausschließlich seinen Kindern gewidmet hat, für den ist die Arbeitswelt erst einmal weit weg. Wie kann der Wiedereinstieg in den alten Beruf gelingen und wer berät bei der Suche nach einem neuen Job?

Die gute Nachricht vorweg: Nie war der Zeitpunkt besser, nach einer Erziehungszeit ins Berufsleben zurückzukehren. Alle Branchen suchen Personal: Erziehung und Pfle-ge, Arztpraxen, Gastronomie und Handwerk, Software und IT, Buchhaltung und Steuerberatung, öffentlicher Dienst, die Bahn, der Nahverkehr, Logistikunternehmen. „Es gibt praktisch kaum eine Branche, in der nicht Fachkräfte fehlen“, sagt Agnes Metz, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bei der Agentur für Arbeit in Köln. „Jetzt ist ein guter Zeitpunkt für Berufsrückkeher:innen, um wieder durchzustarten.“

Beratung steht allen offen

Mit einer beruflichen Unterbrechung aus familiären Gründen gilt eine Person als Berufsrückkehrerin oder Berufsrückkehrer. Die Pause kann Elternzeit, aber auch die Betreuung und Pflege von Angehörigen sein. Die Arbeitsagentur bietet individuelle Beratung für den Wiedereinstieg an. Dieses Angebot steht Frauen wie Männern offen. Es ist unabhängig davon, ob jemand Arbeitslosengeld I bezieht oder nicht. Berufsrückkehrende haben Anspruch darauf. Grundsätzlich gilt: Je länger die Unterbrechung, desto eher ist beim Comeback Unterstützung nötig. Eine Beratung kann jederzeit erfolgen, es gibt keine Fristen.

Einfacher Profil-Check

Agnes Metz betont, wie wichtig es für die Berufsrückkehrer:innen ist, ihr berufliches Know-how auf den neuesten Stand zu bringen. „Lebenslanges Lernen, den Horizont erweitern, ist generell wichtig. Und interessant ist es auch.“ Ob eine Auffrischung nötig ist oder ob die Berufserfahrung ausreicht, lässt sich ganz leicht herausfinden. „Schauen Sie sich mehrere Stellenangebote an, die für Ihr Berufsfeld in Frage kommen“, rät sie. „Vergleichen Sie Ihre Kompetenzen mit dem Anforderungsprofil. Sie werden sehen, ob Ihnen Zusatzqualifikationen fehlen.“ Wenn zum Beispiel in allen Anzeigen SAP-Kenntnisse verlangt werden, führt kaum ein Weg daran vorbei, sich in der Software fit zu machen.

Neues wagen

Für diejenigen, die lieber etwas ganz Neues angehen wollen, kommt vielleicht eine Weiterbildung infrage. In der Regel ist das eine zweijährige Umschulung. Denn für viele Frauen ist die Elternzeit ein absoluter Einschnitt: Nach dieser Unterbrechung ist die alte Stelle häufig neu besetzt oder der Job lässt sich schlecht mit dem Familienleben vereinbaren. Sich neu zu orientieren und weiterzubilden ist dann alternativlos. Aber auch eigener Antrieb kann zu einer Weiterbildung motivieren: die Aussicht auf bessere Aufstiegschancen, mehr Verdienst, eine anspruchsvollere Position.

Hoher Anreiz, niedrige Hürden

Weil Fachkräfte so dringend gesucht werden, hat die Arbeitsagentur mehr Anreize geschaffen, um Menschen den Zugang zu Beratung und Weiterbildung zu erleichtern beziehungsweise einen Berufsabschluss zu ermöglichen. „Keinen Abschluss zu haben, bedeutet häufig schlechtere Bezahlung, befristete Arbeitsverhältnisse und wenig Sicherheit“, so Metz. Die Hürden für eine Beratung sind deshalb bewusst niedrig. Neu ist, dass sich ein Beratungstermin online über die Homepage der Arbeitsagentur vereinbaren lässt – dafür sind weder Anruf noch E-Mail nötig. Die Beratung kann flexibel persönlich oder auch per Videochat erfolgen.

Keine Verpflichtungen

Lächelnde Frau © Rido/stock.adobe.com
Schritt für Schritt zu neuen Perspektiven © Katsiaryna/stock.adobe.com

Eine Beratung verpflichtet zu nichts. In einem oder mehreren Gesprächen gehen die Vermittler:innen auf die individuelle Situation ein: Welche Kompetenzen bringt die Person mit? Wo liegen die Stärken, wo möchte die Person hin? Wie lassen sich die Pläne mit dem Familienleben vereinbaren? „Wir entwickeln gemeinsam einen Fahrplan, Schritt für Schritt, bis sich eine Perspektive eröffnet“, sagt Agnes Metz. Die Sorge, in einer Akte bei der Arbeitsagentur geführt zu werden, ist unbegründet. Um berufliche Fähigkeiten auszuloten und zu überprüfen, ob eine bestimmte Umschulung wirklich die richtige Wahl ist, kann auch der Berufspsychologische Dienst der Arbeitsagentur Hilfe bieten. „Bevor sich jemand auf eine zweijährige Weiterbildung einlässt, ist das ratsam. Es hilft, Frust und Enttäuschung zu vermeiden“, sagt Agnes Metz.

Bildungsgutschein

Wird im gemeinsamen Beratungsgespräch festgestellt, dass eine Weiterbildung sinnvoll ist, stellen die Vermittlungsfachkräfte der Arbeitsagentur den sogenannten Bildungsgutschein aus. Die beratene Person sucht sich einen Weiterbildungsträger aus und meldet sich an. Einzige Bedingung: Der Träger muss zertifiziert sein. Wird der Gutschein eingelöst, übernimmt die Arbeitsagentur die Lehrgangskosten. Auch Fahrtkosten sind erstattungsfähig, sie müssen allerdings durch Belege nachgewiesen werden. Für die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren stehen pro Kind 160 Euro Betreuungskosten zur Verfügung.

Finanzierung

Auch was die laufenden Kosten und die Finanzierung des Lebensunterhaltes betrifft, gibt es Neuerungen. Wer Leistungen (Arbeitslosengeld I) bezieht, bekommt sein Geld auch während der Weiterbildung und ist damit sozialversichert. Wer keine Leistung von der Arbeitsagentur erhält und eine Weiterbildung beginnt, die zu einem neuen Berufsabschluss führt, erhält Weiterbildungsgeld, in Höhe von 150 Euro monatlich. Dranbleiben wird belohnt: Nach bestandener Zwischenprüfung gibt’s eine Prämie von 1.000 Euro, nach Abschluss 1.500 Euro. Sowohl das Weiterbildungsgeld als auch die Bildungsprämie gelten für beide Gruppen gleichermaßen, also sowohl mit als auch ohne Leistungsbezug.

Übrigens: Weiterbildung gibt es auch in einem neuen Job. Das heißt: Wiedereinsteiger:innen können ruhig in einen neuen Job starten – die Chance auf eine Weiter- bildung verbauen sie sich damit nicht. Hier kann die Arbeitsagentur in Absprache mit dem neuen Arbeitgeber die Kosten übernehmen beziehungsweise bezuschussen, wenn die Weiterbildung für den neuen Job notwendig ist. Das ist letztlich auch für den neuen Arbeitgeber interessant.

Beratung im Erwerbsleben

Wer jetzt denkt: „Das hätte ich mal früher wissen sollen!“, kann sich an das Team der Arbeitsagentur wenden: die Berufsberatung im Erwerbsleben. Hier melden sich Interessent:innen als „ratsuchend“. Sie erhalten Unterstützung bei der beruflichen Weiterentwicklung, bei der Neuorientierung und bei allen Fragen zum beruflichen Wiedereinstieg.

Der erste Schritt

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt rät allen, die ins Berufsleben zurückwollen, zuerst zu sondieren: In welches Berufsfeld passe ich gut rein? Washabe ich vorher gemacht? Welche Fähigkeiten habe ich während der Elternzeit erworben? Welche Qualifikation brauche ich eventuell zusätzlich? Welche Weiterbildung könnte helfen, um nach der Elternzeit wieder im Job Fuß zu fassen?Ihr Tipp für einen gelungenen Wiedereinstieg: Gute Vorbereitung. Dazu gehört zunächst einmal, sich zu informieren, zum Beispiel bei der kostenlosen Veranstaltung „Zurück in den Beruf – Erfolgreich Wiedereinsteigen“, die Agnes Metz mehrmals im Jahr anbietet. Der nächste Termin ist am Freitag, dem 20. Oktober, im Berufsinformationszentrum (BIZ) in Köln-Ossendorf. Diese zweieinhalb Stunden vermitteln einen groben Überblick, was alles möglich ist.

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