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Wenn Eltern krank sind...

Unterstützung durch Familienpflege


©Finjet/ PIXELIO
Nur wenige Eltern wissen, dass ihnen im Notfall auch durch Leistungen der Krankenkasse geholfen werden kann. Das SGB V sieht im § 38 vor,  dass Versicherten, denen wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Kur, einer Reha-Maßnahme oder einer akuten schweren Krankheit (dazu gehört auch eine Risikoschwangerschaft beziehungsweise die Zeit nach einer Entbindung) die Weiterführung ihres Haushalts und die Betreuung ihrer Kinder nicht möglich ist, eine Haushaltshilfe bezahlt werden kann.

Die Voraussetzungen dafür sind, dass:

-    im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt oder
-    im Haushalt ein behindertes Kind lebt, dass auf Hilfe angewiesen ist,
-    keinen andere Person im Haushalt die Kinderbetreuung und Haushaltsführung  übernehmen kann,
-    eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt


Pflegedienste oder Familienangehörige

 
Die Haushaltshilfe kann von professionellen Anbietern, wie zum Beispiel Pflegediensten erbracht werden, die dann mit der Krankenkasse abrechnen. Ebenso werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe erstattet (8 Euro pro Stunde beziehungsweise 64 Euro pro Tag). Ausnahmen sind Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, denen aber zumindest der Verdienstausfall und die Fahrtkosten erstattet werden. Zu beachten ist, dass nicht mehr als die Kosten einer selbstbeschafften Ersatzkraft erstattet werden.

Krankenkassen informieren über Möglichkeiten

In der Satzung der jeweiligen Krankenkasse können Abweichungen bezüglich des Alters des Kindes bestimmt werden. Ebenso variieren die
Dauer und der Umfang der Leistungen. Sie sind abhängig von der jeweiligen Situation und den individuellen Bedürfnissen. Nimmt man eine
Haushaltshilfe in Anspruch, sind nur zehn Prozent der Kosten pro Kalendertag (maximal 10 Euro) selbst zu tragen. Ausnahmen davon bilden Schwangerschaft und die Zeit nach der Entbindung, denn da entfällt der Selbstkostenanteil sogar ganz. „Wichtig ist“, betont Frau Härle, Leiterin des gemeinnützigen Vereins KinderMobil Familienhilfe- und Kinderbetreuungsverein e.V., „dass Eltern diese Leistungen frühzeitig bei der Krankenkasse beantragen. Dabei unterstützen wir sie gerne.“

Neben Haushalts- und Familienhilfe wird teilweise auch die Betreuung kranker Kinder angeboten. Diese können Eltern als private Leistung nutzen, wenn dringende Termine vorliegen oder sie von der Arbeit unabkömmlich sind.

Kristin Koschnick, Vera Fieber



Service

 
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